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BGB § 1135 Verschlechterung des Zubehörs

BGB § 1135 Verschlechterung des Zubehörs

[ Auszug: Einer Verschlechterung des Grundstücks im Sinne der §§ 1133, 1134 steht es gleich, wenn Zubehörstücke, auf die sich die Hypothek erstreckt, verschlechtert ode ... ]